Wir sind Wegbereiter und -begleiter!
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Wir sehen uns als Unterstützer beeinträchtigter Kinder und Jugendlichen
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Wir wollen unsere Klientinnen/Klienten bei ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben unterstützen
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Wir arbeiten gemeinsam mit - und nicht für die Klientin/den Klient!
Unsere Mitarbeiter bieten:
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individuelle Begleitung im schulischen Alltag -Unterricht/Pausen/Klassenfahrten...-
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Unterstützung bei Strukturierung und organisatorischen Prozessen
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Förderung der Selbstständigkeit und des Selbstvertrauens
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angeleitete Kontaktaufnahme und Reflexion bei sozialen Schwierigkeiten
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kontinulierlicher Informationsaustausch -Lehrkräfte, Eltern, Therapie, etc.-
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kompetente Dokumentation der Maßnahme
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Teilnahme an relevanten Gesprächen -Hilfeplangespräch [HPG] o.ä.-
Was wir unseren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern bieten finden Sie auf der Seite Karriere.
Wir bieten fundierte Kenntnisse und kompetente Hilfe in den Bereichen
- autistische Spektrumsstörung (ICD-10 F84.-)
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- ASS, z.B. Asperger Autismus
- Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ICD-10 F90.-)
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- Postrtraumatische Belsatungsstörung (ICD-10 F43.-)
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- PTBS, Trauma, z.B. selektiver Mutismus
- emotionale und soziale Entwicklung (ICD-10 F91 - F95)
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- Fetales-Alkohol-Syndrom (ICD-10 Q86.0)
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- FAS, Alkoholembryopathie, Fetale Alkoholeffekte
- kognitive (geistige) Entwicklung (ICD-10 F70 - F79)
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- z.B. Intelligenzminderung, Trisomie 21 [Down-Syndrom], etc.
Die Grundlagen für die Arbeit unserer Schulassistenzen sind geregelt durch den
- § 35a SGB VIII Auftraggeber ist das Jugendamt
und
- § 53/54 SGB XII Auftraggeber ist das Sozialamt
und betreffen somit Kinder und Jugendliche, die bereits von einer Behinderung betroffenen, als auch jene, die von einer seelischen/geistigen Behinderung bedroht sind. In seltenen Fällen wird eine
Schulassistenz nach dem § 27 SGB VIII im Rahmen der „Hilfen zu Erziehung“ bewilligt.
In welchen Bereich der Eingliederungshilfe die Maßnahme auch fallen mag, wir stellen kompetentes Personal für Kinder und Jugendliche in sämtlichen Schulformen. Hierzu zählen neben der Begleitung
in der Primarstufe sowie im Bereich der Sek I und Sek II auch der Besuch von (Fach-)Hochschulen oder berufsbildenden Schulen.