Bei all unseren Leistungen verstehen wir uns als Wegbegleiter & Wegbereiter. In unserer Arbeit sehen wir uns als Unterstützer beeinträchtigter Kinder und Jugendlichen und helfen unseren Klient*innen auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben.
Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Schule durch eine Schulassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Dabei kann sowohl das Jugendamt (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII) als auch das Sozialamt (§ 102/ §112 SGB VIII) Auftraggeber sein. In seltenen Fällen wird eine Schulassistenz auch nach dem § 27 SGB VIII im Rahmen der „Hilfen zu Erziehung“ bewilligt.
In diesem Zusammenhang bieten wir fundierte Kenntnisse und kompetente Hilfe insbesondere in den Bereichen:
Kein Problem! Wir freuen uns auf Ihre Fragen und beraten Sie gern. Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir beantworten alle Nachrichten schnellstmöglich!